und 97 ff.) lagerten auf dem Grundstück noch zahlreiche andere Geräte, Fahrzeuge und Abfallprodukte, auf welche der Beschwerdeführer jedoch keinen Anspruch erhebt. Die Beschuldigte gab an, dass ihr bei einigen dieser weiteren Gegenstände die "Besitzverhältnisse" nicht bekannt seien (act. 124). 3.4.2. Was mit den Fahrzeugen und Gegenständen geschehen sein könnte, welche anlässlich des Augenscheins vom 1. September 2023 nicht - 11 -