Von den in der Strafanzeige vom 8. Mai 2023 und in der Beschwerde aufgelisteten Gegenständen konnte der Beschuldigte nach eigenen Angaben am 3. Juli 2023 einige Fahrzeuge abholen, welche im nicht abgeschlossenen Bereich abgestellt gewesen seien (Lieferwagen Fiat Doblo, PW Alfa Romeo sowie [im Beschwerdeverfahren nicht weiter erwähnter] PW Seat Leon; act. 134; vgl. auch Polizeirapport act. 33 f.). Zum Lieferwagen Fiat Ducato sowie dem Kupplungsanhänger gab der Beschwerdeführer in der Eingabe vom 21. Juni 2023 an, dass diese nicht auf dem Grundstück eingesperrt worden seien.