Hinsichtlich der Tatbestände der Veruntreuung und der unrechtmässigen Aneignung werden die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau mit Beschwerde dagegen als unzutreffend bezeichnet und es wird beantragt, dass weitere Ermittlungshandlungen vorzunehmen seien (Befragung von C._____, Befragung der Beschuldigten zu den einzelnen Gegenständen sowie allenfalls Einholung von Beweisen zum Eigentum des Beschwerdeführers, sofern die Beschuldigte dieses bestreite), was nachfolgend zu prüfen sein wird.