Wie in der (in der Einstellungsverfügung vom 6. Januar 2024 nicht mehr berücksichtigten) Eingabe vom 10. Januar 2024 ausgeführt, habe C._____ von der Beschuldigten den Auftrag erhalten, die Liegenschaft zu räumen, weshalb dieser die Situation vor Ort mit den aufgefundenen Gegenständen dokumentiert habe. C._____ verfüge überdies über eine umfangreiche Korrespondenz, mit welcher erstellt werden könne, dass die Beschuldigte die Gegenstände selbst verkauft habe oder über ihren Sohn habe verkaufen lassen. Die Beschuldigte habe C._____ zudem bestätigt, dass eigentlich der Beschwerdeführer Eigentümer der strittigen Gegenstände sei.