Es bestünden keine Beweise dafür, dass die Beschuldigte irgendwelche Gegenstände aus dem angeblichen Eigentum des Beschwerdeführers verkauft oder entsorgt habe. Das Grundstück sei nach dem Tod des früheren Eigentümers monatelang unverschlossen und frei zugänglich gewesen, so dass auch eine unbekannte Täterschaft die Gegenstände entwendet haben könnte. Der auf den Beschwerdeführer eingelöste Anhänger Heinemann sei zudem mutmasslich zwischen dem 13. Juni 2022 und 10. August 2022 vorgeführt worden, womit er sich während dieser Zeit im Besitz des Beschwerdeführers befunden haben dürfte.