Die Kantonale Staatsanwaltschaft listet elf Straftaten auf, deretwegen sie aktuell eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer führt. Die Anzahl der zu untersuchenden Delikte ist zugegebenermassen negativ beeindruckend, was für die Vermutung der Kantonalen Staatsanwaltschaft, es könnten weitere, noch unbekannte (vergangene oder zukünftige) Delikte vorliegen, spricht. Die Kantonale Staatsanwaltschaft unterlässt allerdings Ausführungen zur Art und Schwere der von ihr vermuteten vergangenen oder zukünftigen strafbaren Handlungen.