Dasselbe gilt im Zusammenhang mit der Verwendung des Geldes. Zudem ist nicht ersichtlich, weshalb es für die Überprüfung der Aussage des Beschwerdeführers, wonach er das auf sein Bankkonto überwiesene Geld im Casino J._____ verspielt haben will, eine erkennungsdienstliche Erfassung braucht. Eine Überprüfung der tatsächlichen Anwesenheit des Beschwerdeführers in jenem Casino kann angesichts der Besucherströme wohl nur dann erfolgreich sein, wenn er anlässlich seines angeblichen Besuchs registriert wurde. Selbst wenn aber die Besucher des Casino J.___