2023, N. 13 zu Art. 260 StPO; JOSITSCH/SCHMID, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 4. Aufl. 2023, Rz. 1100). Zulässiger Zweck einer erkennungsdienstlichen Erfassung kann es auch sein, Täter von Delikten zu identifizieren, die den Strafverfolgungsbehörden noch unbekannt sind. Dabei kann es sich um vergangene oder künftige Delikte handeln. Art. 260 Abs. 1 StPO erlaubt indessen keine -7-