k) Der Beschuldigte soll gemäss dem Pfändungsprotokoll vom 04. September 2023 trotz Androhung des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB, dem Betreibungsamt W._____ Lohnabrechnungen, Mietvertrag und Krankenkassenpolice und Belege, Urteil und Quittungen Alimente sowie Bank-/Postkontobelege nicht eingereicht haben."