b) Der Beschuldigte soll als verantwortliches Organ resp. als Vorsitzender der Geschäftsleitung der E._____ GmbH trotz Kenntnis der Betreibung auf Konkurs bzw. der Überschuldung der E._____ GmbH ab dem Zeitpunkt der ersten Konkursandrohung, nämlich am 23. März 2021, nicht den Konkurs angemeldet oder Sanierungsmassnahmen getroffen haben, sondern die finanzielle Situation der E._____ GmbH weiter verschlechtert haben, indem er weiter Schulden bei der E._____ GmbH angehäuft haben soll, bis schlussendlich am 08. August 2022 der Konkurs über die E._____ GmbH eröffnet wurde. Des Weiteren soll ab der Gründung der E.___