GmbH einen Antrag für einen Covid-19-Kredit in der Höhe von CHF 95'000.00 aus, liess diesen am 26. März 2020 von der im Handelsregister als Geschäftsführerin eingetragenen C._____, unterschreiben, und die beiden reichten diesen Kreditantrag anschliessend der D._____ ein. Dabei gab der Beschuldigte wahrheitswidrig an, (1) dass die B._____ GmbH aufgrund der Covid-19-Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sei – namentlich betreffend des Umsatzes – was auf die Gesellschaft, nicht zutraf, sowie (2) dass der Kredit ausschliesslich für laufende Liquiditätsbedürfnisse der Gesellschaft verwendet werde, obwohl er bereits bei Stellung des Kreditantrags