Es ist fraglich, ob diese Aussage des Beschwerdeführers der Wahrheit entspricht. So gab der Zeuge zu Protokoll, er sei sich nicht sicher, ob die Fingerringe seiner Frau gehörten, er müsste sie fragen (polizeiliche Zeugeneinvernahme, Frage 41). Bezüglich der vom Beschwerdeführer mitgeführten und ebenfalls sichergestellten Airpods gab der Zeuge an, diese könnten ebenfalls seiner Familie gehören (polizeiliche Zeugeneinvernahme, Frage 41).