schwerdeführers mit Stellungnahme vom 23. Oktober 2024 ist deshalb als unbegründet abzuweisen. 4.8. Dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nunmehr zeitnah über eine zweite Einvernahme von B._____ zu entscheiden hat, bedeutet aber nicht, dass dieser Entscheid innert Tagen ergehen müsste. Eine solche Dringlichkeit wäre höchstens bei einer qualifizierten (auf eine Widersetzlichkeit der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zurückzuführende und damit einfach zu beseitigende) Verletzung des Beschleunigungsgebots sachgerecht, die erhebliche Interessen des Beschwerdeführers in gravierender Weise verletzte. Weder das eine noch das andere ist aber zu erkennen: