dass es B._____ vor einem Entscheid über die beantragte Beistandschaft voraussichtlich bis Ende September 2024 persönlich anzuhören gedenke (Beilage 5 zur Eingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 16. September 2024). Weshalb es als eine qualifizierte Verletzung des Beschleunigungsgebots (i.S.v. vorstehender E. 2) zu beanstanden sein soll, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Eingabe vom 16. September 2024 die beantragte Verlängerung des Kontaktverbots damit begründete, zunächst die persönliche Anhörung von B._____ vor dem Bezirksgericht Muri (Familiengericht) abwarten zu wollen, ist nicht ersichtlich.