Weil die Überwindung einer solch besonderen Gemütslage kaum von heute auf morgen möglich ist, erscheint die Erwartung, dass B._____ bei einer zweiten Einvernahme doch noch sachdienlichere Aussagen als bisher machen könnte, weiterhin vertretbar. Dementsprechend ist festzustellen, dass das bisherige Zuwarten der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit ihrem Entscheid über eine zweite Einvernahme zumindest nicht offensichtlich unbegründet bzw. willkürlich war. Angesichts des von B.___