- ob der Zweck solch einer zweiten Einvernahme durch eine vorgängige Kontaktaufnahme des Beschwerdeführers mit B._____ gefährdet wäre. 4.3. Weil Zweck einer zweiten Einvernahme von B._____ durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nur sein kann, die von einem dringenden Tatverdacht getragenen, aber vom Beschwerdeführer nicht eingestandenen Vorwürfe zu untersuchen (vgl. vorstehende E. 3.3), stellt sich vorab die Frage der rechtlichen Relevanz einer solchen Klärung. -9-