dass er zum Schluss gekommen sei, dass die dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemachte "Geschichte" nicht stimmen könne) und dieser in seinen Chats (Beilage 2 zur Eingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 24. August 2023) ähnliche Vorkommnisse durchaus realitätsnah beschrieben hatte. So hatte er etwa gegenüber "[…]" am 23. April 2023 ausgeführt, dass er sie (B._____) "einmal kurz gefingert" habe, dass sie "klitsch nass" gewesen sei, dass sie "stop geht zuweit" gesagt habe, dass aber "die muschi tropfte" (S. 38 der besagten Beilage, Ziff. 53 ff.).