forensisch-psychiatrisches Gutachten [Beilage 1 zur Eingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 16. Mai 2024], S. 9 f., wonach sich F._____ in einem Brief vom 30. Oktober 2023 dahingehend geäussert habe, dass er zum Schluss gekommen sei, dass die dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemachte "Geschichte" nicht stimmen könne) und dieser in seinen Chats (Beilage 2 zur Eingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 24. August 2023) ähnliche Vorkommnisse durchaus realitätsnah beschrieben hatte.