ihrer Einvernahme berichtet haben, dass B._____ ihr zwei Übergriffe geschildert habe (Frage 20). B._____ sei vom Beschwerdeführer einmal im eigenen Schlafzimmer und einmal im elterlichen Schlafzimmer in einer Art und Weise am Geschlechtsteil angefasst worden, dass ihr Vaginalsekret entstanden sei, wofür sie sich geschämt habe (Fragen 21 ff.).