__ auffallend zutreffend beschrieben habe (Fragen 27 f.), was dieser wiederum bei seiner Einvernahme vom 24. November 2023 so erklärte, dass er teils geraten habe, dass E._____ ihm gegenüber einmal eine entsprechende Anspielung gemacht habe und dass er es einmal beim Vorbeigehen gesehen habe, als B._____ mit Shorts aber ohne Unterhosen mit angewinkelten Beinen auf dem Sofa gesessen sei (Frage 100). Im Recht liegen zudem von F._____ als Zeuge gemachte Aussagen (Einvernahme vom 7. März 2024, Beilage zur Eingabe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 18. März 2024). Demnach soll ihm E._____ nach -7-