Zur Begründung verwies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten u.a. auf die Vorakten HA.2023.634 und damit auch auf ihre Eingabe vom 22. Dezember 2023, in welcher sie (auf S. 3) ausgeführt hatte, dass der Beschwerdeführer sexuelle Handlungen zum Nachteil von B._____ eingestanden habe. In Beachtung der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 24. November 2023 (Beilage 2 zur Eingabe der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 22. Dezember 2023) trifft dies ausschliesslich auf folgende Ereignisse zu, die allesamt im Zeitraum Februar/März 2023 stattgefunden haben sollen (Fragen 137 f.):