3.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten machte mit Eingabe vom 16. September 2024 (Antrag auf Verlängerung des Kontaktverbots) u.a. einen dringenden Tatverdacht auf mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind i.S.v. Art. 187 Ziff. 1 StGB geltend. Nach dieser Bestimmung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet, oder es in eine solche Handlung einbezieht.