1.2. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 22. Dezember 2023 bis zum 22. März 2024 befristete Ersatzmassnahmen an (umfassendes Kontaktverbot zu B._____; Verpflichtung, ärztliche Termine im Rahmen seiner forensisch-psychiatrischen Begutachtung wahrzunehmen und sich "im Rahmen dieser Behandlung" auch an sonstige Anweisungen und Vorgaben zu halten). Mit Verfügung vom 27. März 2024 verlängerte es die Ersatzmassnahmen bis zum 22. September 2024. 1.3. Am 24. April 2024 erstattete C._____, Leitender Oberarzt der D._____, das am 15. November 2023 in Auftrag gegebene forensisch-psychiatrische Gutachten.