1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind (zum Nachteil seiner am […] geborenen Stieftochter B._____) sowie mehrfacher Pornografie. A._____ wurde am 23. August 2023 festgenommen, mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 25. August 2023 in Untersuchungshaft versetzt und (nach zweimaliger Abweisung von Haftentlassungsgesuchen und einmaliger Verlängerung der Untersuchungshaft) mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 21. Dezember 2023 aus dieser entlassen.