7.2.2. Der Beschwerdeführer führte formell betrachtet in eigener Sache Beschwerde, de facto aber auch für den Beschuldigten und die E._____ AG. Insofern wahrte er nicht nur seine eigenen (wirtschaftlichen) Interessen, sondern insbesondere auch Verfahrensrechte des von ihm verteidigten Beschuldigten und der von ihm vertretenen E.__