__ AG die Interessen des Beschuldigten und von F._____ mitzuberücksichtigen und müsste sich mit ihnen bzw. ihren Verteidigern austauschen bzw. absprechen, wie sich mutmasslich auch der Beschwerdeführer und der Verteidiger von F._____ bezüglich ihrer Verteidigungsstrategie ausgetauscht bzw. abgesprochen haben, ansonsten der anwaltlich verteidigte F._____ kaum mit der Benennung des Beschwerdeführers zum Rechtsvertreter der E._____ AG einverstanden gewesen wäre.