5. 5.1. Die kantonale Staatsanwaltschaft begründete ihre Verfügung zweitens mit der Befürchtung, dass die Doppelvertretung zur Folge haben könnte, dass der Beschwerdeführer ihm als Verteidiger des Beschuldigten zugänglich gemachte Informationen als Rechtsvertreter der E._____ AG womöglich auch F._____ offenlegen müsste. F._____ könnte aufgrund solcher Informationen sein Aussageverhalten anpassen. Dies könnte namentlich die Klärung der Frage erschweren, ob F._____ den Beschuldigten (wohl im Sinne einer Anstiftung oder Mittäterschaft) aufgefordert habe, ihm vertrauliche Informationen der früheren Arbeitgeberin des Beschuldigten weiterzuleiten.