Dies lässt es nicht nur unwahrscheinlich erscheinen, dass sich in den Unterlagen der E._____ AG Dokumente finden, die einen der Gründer belasten und den anderen entlasten, sondern spricht auch ansonsten für weitgehend übereinstimmende Verteidigungsinteressen, zumindest soweit es um Vorwürfe geht, die potentiell sowohl den Beschuldigten als auch F._____ berühren. Hinweise, dass es anders wäre oder noch anders kommen könnte, lassen sich dem bisherigen Verfahrensgang jedenfalls nicht entnehmen.