handeln. 4.3. Die E._____ AG ist im Strafverfahren KSTA […] nicht Partei, sondern nur punktuell als Dritte i.S.v. Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO involviert, soweit sie durch von der kantonalen Staatsanwaltschaft angeordnete Verfahrenshandlungen beschwert ist. Dementsprechend hat die E._____ AG (anders als die Parteien) kein (umfassendes) eigenes Interesse am Ausgang des Strafverfahrens KSTA […] und beschränkt sich das Mandat des Beschwerdeführers zu Gunsten der E._____ AG darauf, bei Befassungen der E._____ AG durch die kantonale Staatsanwaltschaft (punktuell) deren Interessen zu wahren, mithin konkret