4. 4.1. Die kantonale Staatsanwaltschaft begründete ihre Verfügung erstens mit der Befürchtung, dass die verfahrensrechtlichen Interessen des Beschuldigten und der E._____ AG gegensätzlich sein könnten. Zur Begründung dieser Befürchtung führt sie beispielhaft aus, dass die E._____ AG ein Interesse haben könnte, den Beschuldigten möglicherweise belastende Unterlagen herauszugeben.