__ AG einverstanden seien und dass die E._____ AG betreffende Informationen an ihre beiden Verwaltungsräte (den Beschuldigten und F._____) gingen, weshalb sein Mandat kein spezielles Vertrauensverhältnis zu F._____ begründe (Rz. 4 f.), - dass die F._____ und dem Beschuldigten gemachten Deliktsvorwürfe unterschiedlich seien, weshalb keine "Entweder-Oder-Situation" entstehen könne, die Anlass für einen Interessenkonflikt geben könnte (Rz. 6 ff.). -7- Es liege daher kein Interessenkonflikt vor (Rz. 10).