3. Die Ausgangslage ist so zusammenzufassen, dass die kantonale Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten und F._____ führt, welches im Zusammenhang mit deren beruflichen Tätigkeiten steht. Hauptsächlich stehen diese Vorwürfe im Zusammenhang mit der Gründung und dem Aufbau der E._____ AG. Diese wurde am […] im Handelsregister eingetragen und betreibt ein […] Zentrum in R._____ (act. 5.2 003). Die E._____ AG wurde vom Beschuldigten und F._____ gegründet, die bei Gründung jeweils die Hälfte der Namen- und Stimmrechtsaktien hielten. Als Verwaltungsräte wurden der Beschuldigte und (als Präsident) F._____ gewählt, beide mit Einzelunterschriftkompetenz (act. 5.2 009 ff.).