Umgekehrt sei es aber auch nicht erforderlich, dass sich dieser bereits realisiert und die Rechtsvertretung ihr Mandat schlecht oder zum Nachteil der Klientschaft ausgeführt habe. Allerdings bestehe in Strafverfahren insb. im Rahmen von Mehrfachverteidigungen die Gefahr, dass im Verlaufe des Verfahrens eine der beschuldigten Personen versuche, ihre eigene Schuld zu minimieren oder auf die anderen Beschuldigten abzuwälzen, und zwar selbst dann, wenn die Verteidigung beabsichtige, eine gemeinsame Strategie zu verfolgen und im Namen aller Vertretenen auf Freispruch zu plädieren.