3.2. Die kantonale Staatsanwaltschaft beantragte mit Beschwerdeantwort vom 9. Oktober 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies das Gesuch des Beschwerdeführers, es sei seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen, mit Verfügung vom 12. November 2024 ab. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: