2.4. Die kantonale Staatsanwaltschaft schloss mit Verfügung vom 24. September 2024 den Beschwerdeführer sowohl als Verteidiger des Beschuldigten als auch als Rechtsvertreter der E._____ AG vom Strafverfahren aus. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 26. September 2024 eröffnet. 3. 3.1. Mit Beschwerde vom 4. Oktober 2024 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: " 1. Es sei die Verfügung vom 24. September 2024 umfassend aufzuheben. 2. Es sei der vorliegenden Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse."