Der Beschwerdeführer zeigte der kantonalen Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 23. August 2024 an, in der vorliegenden Strafsache die Interessen der E._____ AG zu vertreten und reichte eine von F._____ als Verwaltungsratspräsident der E._____ AG unterzeichnete Vollmacht ein. 2.2. Die kantonale Staatsanwaltschaft forderte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26. August 2024 zu einer Stellungnahme betreffend Doppelvertretung auf. 2.3. Der Beschwerdeführer erstattete am 4. September 2024 eine Stellungnahme zum Schreiben der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 26. August 2024. -4-