2. 2.1. Die kantonale Staatsanwaltschaft ersuchte am 24. Juni 2024 den damals durch den Beschwerdeführer und eine andere Rechtsanwältin verteidigten Beschuldigten zur Bezeichnung einer Hauptverteidigung, woraufhin der Beschwerdeführer der kantonalen Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 27. Juni 2024 mitteilte, den Beschuldigten allein zu verteidigen, was von der anderen Verteidigerin mit Schreiben vom 28. Juni 2024 bestätigt wurde. F._____ teilte der kantonalen Staatsanwaltschaft mit E-Mail vom 12. August 2024 mit, durch Rechtsanwalt H._____ verteidigt zu werden.