1.3. Die kantonale Staatsanwaltschaft verfügte am 29. Juli 2024 die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen F._____ wegen Verletzung des Fabrikati- ons- und Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 Abs. 2 StGB). Dies wegen des Verdachts, dass er vom Beschuldigten erhaltene vertrauliche Daten der C._____ AG zur Erstellung eines Businessplans der E._____ AG verwendet habe, um für diese von der G._____ AG einen Betriebskredit erhältlich zu machen.