Am 27. November 2023 verfügte die kantonale Staatsanwaltschaft die Ausdehnung der Strafuntersuchung auf den Tatbestand der Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) wegen des Verdachts, dass der Beschuldigte nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der C._____ AG auf deren Papier und in deren Namen einen […]bericht erstellt habe, um dem betroffenen […] bei der teilweisen Rückforderung einer Anzahlung zu helfen.