1.2. Die kantonale Staatsanwaltschaft verfügte am 3. November 2023 die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen Verwertung fremder Leistungen (Art. 23 i.V.m. Art. 5 lit. a UWG). Dies wegen des Verdachts, dass der Beschuldigte im Zeitraum Januar – März 2023 E-Mails mit Unterlagen seiner damaligen Arbeitgeberin in Verletzung der "[..]-Richt- linien" an sich weitergeleitet und für den Aufbau der E._____ AG als Konkurrenzunternehmung verwendet habe.