An Straftatbeständen wurden ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB), UWG-Verletzungen sowie "alle weiteren einschlägigen Delikte" genannt. Die Anzeigerinnen erklärten, sich als Privatklägerinnen zu konstituieren, und beantragten unter anderem, es seien die Räumlichkeiten sowohl der E._____ AG als auch des Beschuldigten zu durchsuchen und es sei der Geschäftspartner des Beschuldigten und Verwaltungsrat der E._____ AG (F._____) einzuvernehmen. Im Nachgang zu dieser Strafanzeige erfolgten verschiedene Ergänzungen derselben.