__ gemachten Rückmeldungen bzw. Empfehlung zur Abgrenzung gegenüber der Praxis der Beschwerdeführerin – begründete Veranlassung für seine Aussagen hatte und die Äusserungen sich wie erwähnt auf die […]praxis bzw. das Berufsleben der Beschwerdeführerin bezogen. Das Gericht kann in antizipierter Beweiswürdigung auf die Abnahme von Beweisen verzichten, wenn es aufgrund bereits abgenommener Beweise seine Überzeugung gebildet hat und ohne Willkür annehmen kann, diese werde durch weitere Beweiserhebungen nicht geändert (vgl. Art. 139 Abs. 2 StPO). In antizipierter Beweiswürdigung wäre vom Gelingen des Entlastungsbeweises gemäss Art.