Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom gegenstand 3. September 2024 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ reichte am 24. Juni 2024 Strafantrag gegen B._____ wegen einer am tt.mm.jjjj in der Zeitung C._____ veröffentlichten Publireportage bzw. wegen eines Inserats ein und konstituierte sich gleichzeitig als Strafklägerin. Sie machte geltend, dass ihr Ruf durch den Bericht geschädigt worden sei. Der Publireportage sind folgende relevante Textpassagen zu entnehmen: "[…]."