Die Beschwerdeantwort beinhaltet materielle Ausführungen von ca. einer Seite und dürfte innert 15 Minuten vom Verteidiger erfasst worden sein. Es resultiert total somit ein angemessener Aufwand von rund 3 Stunden und 30 Minuten. Der Verfahrensfehler war offensichtlich und einfach zu rügen, zumal bereits die Vorinstanz auf die einschlägige Rechtsprechung hinwies. Der Aufwand ist daher mit einem Ansatz von Fr. 200.00 pro Stunde zu vergüten (§ 9 Abs. 2bis Satz 1 AnwT).