Die Strafuntersuchung befindet sich zudem noch ganz am Anfang. Neben den Todesdrohungen werden dem Beschwerdeführer noch weitere Delikte wie Nötigung bzw. evtl. Freiheitsberaubung vorgeworfen, welche mit Freiheitsstrafen bedroht sind. Es sind Untersuchungshandlungen, wie etwa die Einvernahmen seiner Schwester und B._____ vorzunehmen (Antrag auf Haftanordnung Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 19. Januar 2024, S. 6).