Soll die Haft auch künftig auf den Haftgrund der Ausführungsgefahr gestützt werden, wird die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nebst eines psychiatrischen Vollgutachtens ein Kurzgutachten betreffend Risikoeinschätzung einholen müssen. Die Dauer der (einstweilen bis zum 18. April 2024) angeordneten Haft ist deshalb allein durch das zumindest erforderliche Kurzgutachten gerechtfertigt (vgl. Urteile des Bundesgerichts 1B_522/2022 vom 31. Oktober 2022 E. 4.5).