7.3. 7.3.1. Im Antrag auf Haftanordnung vom 19. Januar 2024 führte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten aus, damit die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers eingeschätzt werden könne, dränge sich die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens auf. Voraussichtlich werde nicht nur ein Gefährlichkeitsgutachten, sondern ein Vollgutachten erforderlich sein, welches erfahrungsgemäss einige Zeit beanspruche (ebenda, S. 6).