7. 7.1. Der Beschwerdeführer beantragte die Entlassung aus der Haft unter Anordnung eines Rayonverbots für seinen Wohn- und Arbeitsort. Er habe die Möglichkeit, bei einer Freundin in X._____ oder bei einer Freundin in der Toscana unterzukommen (Eingabe vom 30. Januar 2024, S. 7). Sodann machte er mit Eingabe vom 1. Februar 2024 eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes geltend (ebenda, S. 1). - 16 -