Nähe kommen. Zwar ergänzte der Beschwerdeführer nachträglich, dass er mit "Bluten" "Büssen für alles" meine und gab er an, darum werde er Ferien, Ferien, Ferien machen, wenn er "hier" rauskomme (Beilage 14 zur Eingabe vom 31. Januar 2024, S. 2 f.). Angesichts des blanken Hasses, den der Beschwerdeführer zumindest aktuell für seinen Vater zu empfinden scheint, ist aber nicht davon auszugehen, dass er bei einer allfälligen Haftentlassung ohne Weiteres mit der Familiengeschichte wird abschliessen können. Vielmehr besteht die grosse Gefahr, dass er vor seiner (allfälligen) Abreise in die Ferien erneut Konfrontationen suchen wird.