Ferner führte der Beschwerdeführer aus, sein Psychiater finde ihn ein bisschen "höch", ein bisschen extrem frustriert und aggressiv (Protokoll der vorinstanzlichen Haftverhandlung vom 20. Januar 2024, S. 6). Der Handnotiz der Verteidigerin des Beschwerdeführers betreffend ein Telefonat mit dem behandelnden Psychiater vom 23. Januar 2024 lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer sich nicht an Abmachungen halte, hypermanisch sei und sich nicht in eine Klinik habe einweisen lassen wollen (Beilage 13 zur Eingabe vom 31. Januar 2024, S. 1).